Was ist die
Hundesteuer — und warum gibt es sie?

Die Hundesteuer ist eine der ältesten
Kommunalsteuern in Deutschland. Sie existiert seit dem frühen 19.
Jahrhundert und hat sich in ihrer Grundstruktur kaum verändert. Heute
zahlen Hundehalter in fast allen deutschen Städten und Gemeinden diese
Steuer jährlich an ihre Kommunalverwaltung.

Warum gibt es sie? Die offiziellen Begründungen:

  1. Lenkungsfunktion: Die Steuer soll die Zahl der
    Hunde in dicht besiedelten Gebieten begrenzen
  2. Finanzierung kommunaler Dienste: Parks,
    Hundeauslaufgebiete, Tierheime, Fundtierpflege
  3. Erfassung und Kontrolle: Die Anmeldepflicht hilft
    bei der Identifikation von Hunden (Chip-Registrierung)

Rechtlich ist die Hundesteuer eine Aufwandsteuer
sie greift den Aufwand für das Halten eines nicht notwendigen
Luxusgutes. Das klingt anachronistisch, ist aber geltendes Recht.


Wie hoch ist
die Hundesteuer? Aktuelle Beträge 2025

Die Hundesteuer ist kommunal geregelt — das bedeutet: Jede Stadt und
Gemeinde setzt ihren eigenen Steuersatz. Die Unterschiede sind
erheblich.

Großstädte im Vergleich
(2025)

Stadt 1. Hund 2. Hund 3.+ Hund
München 100 € 200 € 200 €
Berlin 120 € 180 € 240 €
Hamburg 90 € 180 € 270 €
Köln 156 € 312 € 468 €
Frankfurt am Main 90 € 180 € 270 €
Stuttgart 108 € 216 € 324 €
Düsseldorf 96 € 192 € 288 €
Leipzig 96 € 132 € 168 €
Dortmund 108 € 216 € 324 €
Essen 120 € 240 € 360 €
Bremen 66 € 132 € 198 €
Hannover 96 € 192 € 288 €
Nürnberg 100 € 200 € 300 €

Hinweis: Diese Angaben sind Richtwerte und können
sich jährlich ändern. Aktuelle Beträge erfährst du bei deiner
Stadtverwaltung oder dem Ordnungsamt.

Kleinstädte und Gemeinden

In ländlichen Gemeinden und kleineren Städten sind die Steuersätze
deutlich niedriger — oft 30–60 € pro Jahr für den ersten Hund. In
einigen sehr kleinen Gemeinden gibt es keine Hundesteuer. Das ist jedoch
selten.


Erhöhte
Steuersätze für “gefährliche” Hunderassen

Viele Bundesländer und Kommunen erheben für Hunderassen, die als
“gefährlich” eingestuft werden, deutlich höhere Steuersätze. Das ist
bundesrechtlich umstritten, aber in vielen Ländern geltendes Recht.

Steuersätze für Kampfhunde
(Beispiele)

Stadt Normaler Hund Kampfhund
Berlin 120 € 180–612 €
Hamburg 90 € 600 €
Frankfurt 90 € 900 €
Stuttgart 108 € 612 €

Welche Rassen sind betroffen?

Das variiert je nach Bundesland erheblich. Generell auf der
“Listenrassen”-Liste in verschiedenen Bundesländern: – American Pit Bull
Terrier – American Staffordshire Terrier – Staffordshire Bullterrier –
Bull Terrier – Bandog und Kreuzungen

In NRW, Bayern und einigen anderen Ländern können auch weitere Rassen
(Rottweiler, Dogo Argentino) betroffen sein.

Wichtig: Wenn du einen solchen Hund aus dem Tierheim
adoptierst, prüfe die Gesetzgebung deines Bundeslands BEVOR du ihn
holst. In manchen Ländern ist die Haltung ohne Sachkundenachweis und
Versicherung nicht erlaubt.


Ausnahmen
und Steuerbefreiungen — vollständige Übersicht

Das ist der Teil, den die meisten Hundehalter nicht kennen: Es gibt
zahlreiche Ausnahmen.

1. Tierheimhunde —
Adoptionsrabatt

Das ist die wichtigste Information für
Tierheim-Adoptiveltern:

Viele deutsche Kommunen erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr
vollständig oder teilweise für Hunde, die aus einem deutschen Tierheim
adoptiert wurden. Der Hintergrund: Die Kommunen wollen Adoptionen
fördern, um die Tierheime zu entlasten.

  • Typischer Erlass: 50–100 % im ersten Jahr nach
    Adoption
  • Voraussetzung: Nachweis der Tierheim-Adoption
    (Schutzvertrag oder Bestätigung des Tierheims)
  • Städte mit bekanntem Rabatt: Frankfurt, Hannover,
    Stuttgart (unvollständige Liste)

Was du tun solltest: Frage aktiv
beim Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung nach einem Adoptionsrabatt.
Dieser wird nicht automatisch gewährt — du musst ihn beantragen.

2. Assistenz- und Servicehunde

Diese Hunde sind in fast allen Kommunen vollständig von der
Hundesteuer befreit: – Blindenführhunde (100 %
Befreiung, bundesweit) – Signalhunde für Hörgeschädigte
EpilepsiehundeDiabetikerwarnhunde
Rollstuhlführhunde

Nachweis erforderlich: Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden
Merkzeichen und tierärztliches Attest oder Zertifikat der
Ausbildungsorganisation.

3. Rettungs- und Suchhunde

Hunde, die in organisierten Rettungshundestaffeln (z. B. BRH, DRK,
THW) eingesetzt werden, sind in vielen Kommunen steuerfrei oder stark
ermäßigt. Nachweis: Zugehörigkeit zur Staffel + Hundeführerschein.

4. Hütehunde in der
Landwirtschaft

Hunde, die nachweislich zur Herdenbewachung oder Arbeit in der
Landwirtschaft eingesetzt werden, sind in vielen ländlichen Gemeinden
befreit oder stark reduziert besteuert.

5. Soziale Ermäßigungen

Einige Kommunen bieten Ermäßigungen für: – Empfänger von Bürgergeld
(SGB II) – Grundsicherungsempfänger – Menschen mit sehr geringem
Einkommen

Diese Ermäßigungen müssen aktiv beantragt werden und sind nicht
überall verfügbar.


Die Hundesteuermarke

Nach der Anmeldung erhältst du eine Hundesteuermarke
— ein kleines Metallschild mit einer eingravierten Nummer. Diese Marke
muss dein Hund immer am Halsband tragen, wenn er sich
außerhalb des Grundstücks befindet. Das ist Pflicht.

  • Die Marke gilt nur in der Gemeinde, in der du den Hund angemeldet
    hast
  • Bei Umzug: Abmeldung am alten Ort, Anmeldung am neuen Ort
  • Verlorene Marke: Beim Ordnungsamt gegen Gebühr (2–10 €) ersetzen
    lassen

So meldest du
deinen Hund an — Schritt für Schritt

Frist: In den meisten Kommunen innerhalb von
2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug.

Wo: – Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt (vor Ort) –
Bürgerbüro mit entsprechender Zuständigkeit – Online-Portal der Stadt
(in vielen Großstädten möglich)

Was du mitbringst: – Personalausweis – Angaben zum
Hund: Name, Rasse (oder “Mischling”), Geburtsdatum, Fellfarbe –
Chip-Nummer (aus Impfpass) – Bei Züchter-Kauf: Kaufvertrag oder
Welpenausweis – Bei Tierheim-Adoption: Schutzvertrag des Tierheims – Bei
Steuerbefreiungsantrag: entsprechende Nachweise

Was du bekommst: – Hundesteuermarke – Steuerbescheid
für das laufende und kommende Jahr – Bei Befreiung:
Befreiungsbescheid


Was passiert,
wenn du deinen Hund nicht anmeldest?

Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und
kann empfindlich bestraft werden:

  • Bußgeld: 50–1.000 €, je nach Gemeinde und Dauer der
    Nichtanmeldung
  • Nachzahlung: Rückwirkend für bis zu 4 Jahre
  • Kein Versicherungsschutz: Bei einem Vorfall (z. B.
    Beißattacke) gibt es Probleme, wenn der Hund nicht registriert ist
  • Erschwertes Wiederfinden: Fundämter gleichen
    Chip-Nummern mit der Steuerregistrierung ab

Hundehaftpflicht:
Pflicht oder Empfehlung?

In einigen Bundesländern (Berlin, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen,
Sachsen, Sachsen-Anhalt) ist die Hundehaftpflichtversicherung
gesetzlich verpflichtend
. In allen anderen Ländern ist sie
dringend empfohlen.

Kosten: 30–100 €/Jahr Leistung: Deckt Schäden ab, die dein Hund an
Personen, Tieren oder Sachen verursacht

Eine Schadenersatzforderung nach einem Unfall kann mehrere tausend
Euro betragen. Die Versicherung ist damit fast immer lohnenswert.


FAQ: Hundesteuer Deutschland

Muss ich die Hundesteuer auch zahlen, wenn mein Hund ein
Tierheimhund ist?
Grundsätzlich ja. Aber: Viele Kommunen
erlassen die Steuer im ersten Jahr. Frage aktiv nach.

Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Nur in Ausnahmefällen (berufliche Nutzung des Hundes). Für normale
Haustiere nicht.

Muss mein Hund die Steuermarke auch im Haus tragen?
Nein. Nur beim Verlassen des Grundstücks.

Ändert sich die Hundesteuer, wenn ich umziehe? Ja.
Am neuen Wohnort neu anmelden, am alten abmelden. Der neue Steuersatz
gilt ab dem Monat des Umzugs.

Was ist mit Hunden, die nur kurzzeitig bei mir sind (z. B.
Pflegehund)?
Pflegehunde müssen nicht zwingend auf deinen Namen
angemeldet werden. Frage beim Ordnungsamt nach — Regelungen
variieren.


Alle Tierheime in Deutschland mit Kontaktdaten findest du unter tierheimstern.de/tierheim.